Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung
Gesetzliche Krankenkassen | Da alle unsere behandelnden Therapeuten über eine Kassenzulassung verfügen, sind die gesamten Kosten Ihrer Behandlung abgedeckt. Alle notwendigen Anträge bei Ihrer Krankenkasse werden von uns gestellt. Von Ihrer Seite ist es für unsere Abrechnung notwendig, beim ersten persönlichen Kontakt sowie einmal im Quartal Ihre Versichertenkarte vorzulegen. |
Private Krankenkassen und Beihilfe | In der Regel übernehmen alle Privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe die vollständigen Kosten Ihrer Behandlung. Es kann jedoch an dieser Stelle keine absolute Aussage getroffen werden, da einige besonderen Tarife eine psychotherapeutische Behandlung ausschließen, nur einen Teil der Kosten tragen oder die Anzahl der Psychotherapiesitzungen einschränken. Wir empfehlen eine frühzeitige Abklärung bei Ihrer Privaten Krankenversicherung. Da von Seiten der Privaten Krankenversicherungen meist verlangt wird, dass der behandelnde Psychotherapeut über eine Approbation sowie eine lebenslange Ärztenummer verfügt, möchten wir hier bereits den Hinweis geben, dass diese Voraussetzungen in unserer Praxis erfüllt sind. |
Selbstzahler | Darüber hinaus können Sie sich dafür entscheiden, die Kosten Ihrer psychotherapeutischen Behandlung selbst zu tragen, wodurch keinerlei Information an eine Krankenkasse weitergegeben wird. In den Fällen der Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung müssen wir die Anzahl der Sitzungen sowie die Diagnose(n) an diese weiterleiten (bzgl. der Inhalte der Therapie ist darüber hinaus die Anonymität gewahrt). Dieser Schritt kann insbesondere bei den Fällen einer anstehenden Verbeamtung, einem geplanten Wechsel in eine private Krankenversicherung oder dem Abschluss einer Lebensversicherung sinnvoll sein, da die entsprechenden Stellen hierfür typischerweise von Ihnen Transparenz bezüglich Ihrer persönlichen Krankheitsgeschichte einfordern. Eine in der (näheren) Vergangenheit diagnostizierte psychische Erkrankung kann bei den genannten Anliegen unter Umständen zu höheren Beiträgen oder einer Verwehrung der Neuaufnahme führen. Die Kosten einer Sitzung berechnen sich gemäß der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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