Definition Psychotherapie

Psychotherapie meint allgemein die Behandlung von psychischen Störungen mit Krankheitswert. Diese sind beispielsweise von der WHO im ICD-10 definiert worden. Eine öffentlich zugängliche Version dieses Klassifikationswerks finden Sie hier. Bereits auf unserer Homepage möchten wir über einzelne psychische Erkrankungen aufklären. Auf der Seite "Störungsbilder" finden Sie daher allgemeine Informationen, Daten zur Auftretenshäufigkeit sowie eine Beschreibung der Behandlungsbausteine zu zwölf der häufigsten psychischen Störungen. Mittels psychotherapeutischer Methoden, wie etwa Gesprächstechniken, kognitiven Ansätzen, Expositionen oder Imaginationen und Entspannungsverfahren, werden in einer Psychotherapie Störungen des Denkens, Handelns oder des emotionalen Erlebens identifiziert und therapiert (s. Psychotherapie-Informationsdienst).

Grundsätzlich ist ein Leidensdruck der Betroffenen, in seltenen Fällen ihrer Mitmenschen, ein erstes Anzeichen einer psychischen Erkrankung. Durch das direkte Aufsuchen eines Psychologischen oder Ärztlichen Psychotherapeuten kann bereits im Erstgespräch die Symptomatik beleuchtet, eine erste diagnostische Einschätzung vorgenommen sowie weitergehende Behandlungsempfehlungen ausgesprochen werden. Hinweis: Eine vorherige Vorstellung beim Hausarzt respektive eine Überweisung durch diesen ist hierzu nicht notwendig, Sie können direkt einen Termin bei einem niedergelassenen Psychologischen oder Ärztlichen Psychotherapeuten vereinbaren.

Eine psychotherapeutische Behandlung ist ein längerfristiger Prozess. Angestrebte Veränderungen im Fühlen, Denken und Handeln bedürfen in der Regel viel Zeit, da sich maladaptive Strukturen zumeist über Jahre oder Jahrzehnte ausgebildet und festgesetzt haben. Nach zwei Sitzungen im Sinne einer psychotherapeutischen Sprechstunde und zwei bis vier probatorischen Sitzungen, beläuft sich eine Kurzzeittherapie innerhalb des Verfahrens der Verhaltenstherapie auf weitere 24, eine Langzeittherapie auf 60 bis 80 Sitzungen. Die Sitzungen finden typischerweise in wöchentlicher Frequenz statt und weisen eine Dauer von 50 Minuten auf (s. Therapieablauf).

Therapieverfahren

Der Oberbegriff Psychotherapie umfasst eine Vielzahl von verschiedenen Therapieverfahren, die sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts in unterschiedlicher Popularität und Wirksamkeit ausentwickelt haben. In Deutschland stehen den Versicherten drei Therapieverfahren (sogenannte Richtlinienverfahren) aus zwei Grundorientierungen zur Verfügung,  bei denen das Krankenkassensystem die Kosten trägt: Verhaltenstherapie sowie die zwei psychodynamischen Verfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie. Zusätzlich ist die systemische Psychotherapie in ihrer Wirksamkeit anerkannt, eine Bestätigung der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen steht jedoch noch aus.

Das in seiner Wirksamkeit mittels wissenschaftlicher Studien mit Abstand am umfangreichsten überprüfte Therapieverfahren ist die Verhaltenstherapie, die gleichzeitig das Verfahren ist, das in unserer Praxis angewendet wird. Näheres zu der Art und Weise, wie wir arbeiten, finden Sie unter Praxisleitbild. Weitere Informationen rund um die Verhaltenstherapie finden Sie beispielsweise beim Deutschen Fachverband für Verhaltenstherapie. Bezüglich der psychodynamischen Ansätze finden Sie Erläuterungen beispielsweise bei der Deutschen Fachgesellschaft für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie respektive der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung. Eine Beschreibung der systemischen Therapie ist bei der Systemischen Gesellschaft zu finden.

Anforderungen an einen Psychotherapeuten

Um psychotherapeutisch behandeln zu dürfen, bedarf es einen Hochschulabschluss in Psychologie (Master of Science oder Diplom) oder Medizin sowie einer daran anschließenden psychotherapeutischen Zusatzausbildung. Diese nimmt im Falle des Psychologischen Psychotherapeuten etwa 3 bis 5 Jahre ein und beinhaltet eine mindestens 1800 Stunden umfassende praktische Tätigkeit in einer psychiatrischen / psychosomatischen (oder vergleichbaren) Klinik, eine mindestens 600 Stunden umfassende theoretische Ausbildung in entsprechenden Seminaren, eine mindestens 120 Stunden umfassende Selbsterfahrung (Auseinandersetzung mit eigenen psychischen Aspekten, teilweise vergleichbar mit einer eigens erlebten Therapie) sowie eine mindestens 600 Stunden umfassende ambulante Tätigkeit, innerhalb derer - unter Supervision stehend - selbstständig psychotherapeutisch praktiziert wird. Am Ende dieser etwa zehnjährigen Ausbildungszeit steht nach erfolgreicher Abschlussprüfung die Approbation und das damit verbundene Recht zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung. Alle unsere behandelnden Therapeuten haben also einen doppelten Abschluss: Es handelt sich um Psychologen sowie Psychologische Psychotherapeuten. Eindeutig abzugrenzen sind diese Qualifikationen zum sogenannten "Heilpraktiker für Psychotherapie"/"Psychotherapeut nach dem Heilpraktikergesetz" (HPG) - Näheres können Sie der Seite "PP vs. HPG" entnehmen.

Der dauerhafte Umgang mit psychischen Erkrankungen, ein Eintauchen in zum Teil höchst belastete Biographien anderer Menschen sowie das Tragen eines hohen Maßes an Verantwortung, gehen auch an einem Psychotherapeuten nicht spurlos vorbei. Aus Gründen des Selbstschutzes/der Selbstfürsorge gehört es daher zur Aufgabe eines gewissenhaft arbeitenden Therapeuten, in regelmäßigen Intervisions- und Supervisionssitzungen derartige mögliche Belastungen aufzuarbeiten. Da sich Psychotherapie zudem stetig weiterentwickelt, neue Therapieansätze entwickelt bzw. alte ergänzt/verändert werden, stellen regelmäßige Fort-/Weiterbildungen einen wichtigen Aspekt der Qualitätssicherung dar. Für approbierte Psychologische Psychotherapeuten ist daher die Verpflichtung gegeben, den Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen zu erbringen.

Bei einem psychotherapeutischen Erstkontakt handelt es sich zunächst um eine Begegnung zweier sich fremder Menschen, die relativ unmittelbar vor die Aufgabe gestellt werden, miteinander eine gemeinsame Basis zu finden, auf der die eigentliche Behandlung stattfinden kann. In gewissen (glücklicherweise seltenen) Fällen gelingt dies nicht. Die Gründe hierfür sind so unterschiedlich wie die möglichen Konstellationen, die sich beim Aufeinandertreffen zweier Persönlichkeiten ergeben können. Eine erfolgsversprechende psychotherapeutische Behandlung ist unter derartigen Voraussetzungen nur bedingt möglich. Daher gehört es auch zur Aufgabe gewissenhaft arbeitender Therapeuten, innerhalb der Probatorik (s. Therapieablauf) eine solche Problematik zu thematisieren und einzelnen Patienten in stärkeren Fällen der fehlenden Passung den Gang zu einem Kollegen/einer Kollegin zu empfehlen.